Der Immobilien Service Manegold beschäftigt sich seit seiner Gründung im Jahr 1996 mit der Verwaltung von Mietshäusern und Eigentumsanlagen nach dem WEG. Dieses ist im täglichen Ablauf der Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Bevor wir Ihnen unsere genaue Tätigkeit im Rahmen der einzelnen Verwaltungsarten näher bringen, möchten wir Sie aber noch auf einige Punkte hinweisen, die sich für uns als sehr bedeutsam und somit wichtig für eine effektive Verwaltung erwiesen haben.
Der Verwalter eines Objektes ist nur so gut, wie es von dem Eigentümer bzw. den Eigentümern zugelassen wird. Dieses bedeutet, daß eine noch so gute Verwaltung kaum die Möglichkeit hat, sich für das verwaltete Objekt einzusetzen, wenn zwischen dem Eigentümer bzw. den Eigentümern und dem Verwalter kein Vertrauen besteht.
Nur ein Verwalter, der sich örtlich nahe am Objekt befindet, ist in der Lage, sich im Sinne des Eigentümers bzw. der Eigentümer um das Haus zu kümmern. Wie soll ein Verwalter aus München kostengünstig Bauvorhaben oder auch nur die Reinigungsfirma in Hamburg oder Lübeck überwachen ?
Nur der persönliche und regelmäßige Kontakt (auch außerhalb der Eigentümerversammlungen) zwischen dem Eigentümer bzw. den Eigentümern und dem Verwalter ist ein Garant für eine wirtschaftlich sinnvolle Verwaltung.
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Immobilienverwaltung im Allgemeinen
Verwaltung von WEG-Objekten im Speziellen

Die Verwaltung von Eigentumsanlagen ist seit Gründung des Immobilien Service Manegold zu dem Tätigkeitsfeld hinzu gekommen und ist heute eines der Schwerpunkte des Unternehmens. Gerade hier ist das Vertrauen zwischen den Eigentümern und dem Verwalter von besonderer Bedeutung. Wenn dieses Vertrauen nicht vorhanden ist, kann auch eine noch so gute Verwaltung ihre Aufgabe schwer lösen - dieses sieht man gerade heutzutage immer häufiger.

Zu unserer Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung von Eigentumsanlagen gehören normalerweise
  • Eröffnung und Führung eines treuhänderischen Verwaltungskontos
  • Führung eines eventuellen Rücklagenkontos
  • Überwachung der regelmäßigen Wohngeldzahlungen und eventuelle Beitreibung
  • Überwachung von baulichen Maßnahmen bis zu einem Auftragsvolumen von 15.000,-- € netto
  • Überwachung von Wartungsarbeiten - und verträgen
  • Bezahlung der Rechnungen für die Eigentümergemeinschaft
  • Erstellung der jährlichen Wohngeldabrechnung
  • Erstellung eines Wirtschaftsplans
  • Durchführung der regelmäßigen Eigentümerversammlungen
  • Belegführung im Zusammenhang mit der fortlaufenden Buchhaltung
  • Ständiger Kontakt zu den Eigentümern bzw. dem Verwaltungsbeirat um eventuell aufkommende Mißverständnisse von Beginn an auszuräumen
  • Regelmäßige Objektbesichtigungen
  • Diese Tätigkeiten bieten wir im Rahmen einer monatlichen Pauschale pro Wohnung an. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang der Tätigkeit. Gerne geben wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot für Ihre Eigentümergemeinschaft.
    Aus der Vergangenheit heraus empfehlen wir einen Verwaltervertrag immer auf mindestens drei aber höchsten fünf Jahre abzuschließen. Eine Verlängerung des Vertrages ist dann immer noch möglich. Bei eventuell bestehenden Differenzen zwischen dem Verwalter und den Eigentümern ist die Gemeinschaft aber nicht gleich zehn Jahre oder mehr an den Verwalter gebunden.
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